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  29. Juli 2010 17:37:40
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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

§ 1 Präambel

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten die grundlegenden Regeln, unter welchen die von der Firma Karl Doppler Internetdienstleistungen, Wilhelm Raabe Str. 1, D-31675 Bückeburg, unter www.letsbuy.biz (im nachfolgenden "LetsBuy" genannt), bereitgestellten Dienste genutzt werden können.

(2) Die Dienste von LetsBuy beinhalten die Bereitstellung einer Handelsplattform, auf der Waren und Dienstleistungen aller Art insbesondere in Form von Online-Auktionen angeboten und erworben werden können. LetsBuy behält sich vor, seine Dienste zu erweitern oder zu ergänzen und diesbezüglich ggf. gesonderte Nutzungsbedingungen zu schaffen.

(3) Sämtliche Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können schriftlich bei der Firma Karl Doppler Internetdienstleistungen, Wilhelm Raabe Str. 1, D-31675 Bückeburg vorgebracht werden.

§ 2 Nutzer, Zulassung

(1) Die Dienste von LetsBuy können nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben oder juristische Personen, nutzen.

(2) Voraussetzung für eine Nutzung der Dienste von LetsBuy ist die vorherige Zulassung als Nutzer durch LetsBuy. Hierzu muss sich der Nutzer bei LetsBuy anmelden und die hierbei von LetsBuy abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Anmeldeverfahren. Indem der Nutzer seine Anmeldung an LetsBuy abschickt, stimmt er diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Die Zulassung als Nutzer erfolgt danach durch entsprechende Benachrichtigung des Nutzers per E-Mail.

(3) Bei der Anmeldung wählt sich der Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort. Der Benutzername darf keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Nutzer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Drittpersonen Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Nutzer entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Nutzer verpflichtet, dies LetsBuy unverzüglich mitzuteilen.

(4) Die Zulassung ist kostenlos. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zulassung. LetsBuy hat das Recht, die Zulassung ohne Angabe von Gründen, jederzeit, ohne vorherige Ankündigung zurückzunehmen, insbesondere jedoch wegen:
1. mutmaßlichen bzw. erkennbaren Missbrauchs der Dienste von LetsBuy,
2. Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Dienste von LetsBuy
3. einem Übermaß an negativen Bewertungen durch andere Nutzer (§ 12)
4. sonstigen Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
5. mutmaßlich falschen Angaben bei der Anmeldung,
Hierbei behält sich LetsBuy die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor. Demjenigen, dessen Zulassung zurückgenommen wurde, ist es untersagt, sich erneut als Nutzer bei LetsBuy anzumelden, solange nicht LetsBuy einer erneuten Anmeldung zuvor zugestimmt hat.

(5) Jeder Nutzer ist seinerseits berechtigt, jederzeit seine Anmeldung mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Innerhalb von zwei Wochen nach seiner Anmeldung hat jeder Nutzer darüber hinaus das Recht, seine Anmeldung auch mit Wirkung für die Vergangenheit zu widerrufen, sofern er bis dahin die Dienste von LetsBuy noch nicht in Anspruch genommen hat. In beiden Fällen hat der Nutzer LetsBuy schriftlich unter der in § 1 (1) genannten Adresse entsprechend zu benachrichtigen.

§ 3 Nutzungsrechte

(1) Die Rechte des Nutzers beschränken sich auf die Nutzung der Dienste von LetsBuy im Rahmen des bestimmungsmäßigen Gebrauchs. LetsBuy kann seine Dienste jederzeit erweitern oder einschränken. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt, gewährt LetsBuy dem Nutzer keine Urheber- und sonstigen Schutzrechte. Dies umfasst insbesondere alle gegenwärtigen und zukünftigen Websites von LetsBuy, die LetsBuy-Software sowie zugehörige Dokumentationen und Bedienungsanleitungen.

(2) Urheber-, Schutz- sowie sonstige Rechte Dritter, auf die über die Dienste von LetsBuy mittels Links oder in sonstiger Weise zugegriffen wird, so beispielsweise Kataloge von Nutzerprodukten, verbleiben vollumfänglich beim jeweiligen Rechteinhaber und sind entsprechend geschützt.

(3) Soweit LetsBuy dem Nutzer Software zur Verfügung stellt, erhält der Nutzer hieran ein nicht übertragbares und längstens auf den Zeitraum der gegenseitigen Geschäftsbeziehung und auf den Zweck der ordnungsgemäßen Nutzung der Dienste von LetsBuy begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt. Das Nähere ist in den speziellen Bedingungen zur Nutzung der Software geregelt.

§ 4 Verwendung der gespeicherten Daten, Datenschutz

(1) LetsBuy ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere nach den geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen.

(2) LetsBuy ist insbesondere berechtigt, diese Daten
1. im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienste von LetsBuy durch den Nutzer zu verwenden und auch zu veröffentlichen, soweit dies zur Nutzung dieser Dienste erforderlich ist,
2. an die Vertragsparteien weiterzuleiten, soweit dies zur Abwicklung von Verträgen erforderlich ist, die im Rahmen der Nutzung der Dienste von LetsBuy zu Stande gekommen sind,
3. an Dritte weiterzuleiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder öffentlicher Interessen erforderlich ist,
4. in anderen Fällen nach Einwilligung des Nutzers weiterzugeben, wenn und soweit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an der Veröffentlichung oder Weitergabe nicht überwiegt.

(3) LetsBuy ist ferner berechtigt, diese Daten an ein Unternehmen zu übermitteln, das sich mit LetsBuy im Konzernverbund befindet, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Eine Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich nach den Bedingungen des deutschen Datenschutzrechts und einzig zu den Zwecken der Nutzung der Dienste von LetsBuy, wie sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Innerhalb dieses Rahmens erfolgt die Verarbeitung dieser Daten ausschließlich nach den Weisungen von LetsBuy.
2. LetsBuy verpflichtet das Unternehmen, an welches es die Daten übermittelt, auf die uneingeschränkte Einhaltung der vorstehenden Voraussetzungen.
3. LetsBuy haftet jedem Inhaber der Daten für jeden Fall der schuldhaften Nichteinhaltung der vorstehenden Voraussetzungen.
4. Jeder Nutzer hat jederzeit das Recht, der wie vorstehend bezeichneten Verwendung seiner personenbezogenen Daten per Schreiben an die Internet und Telekommunikation Karn, zu widersprechen.

(4) Über den in Abs. (1) bis (3) beschriebenen Umfang hinaus wird LetsBuy Nutzerdaten nicht verwerten oder weitergeben.

(5) Nimmt der Nutzer seine Zulassung zurück, so hat er nach Erfüllung und Abwicklung noch bestehender Rechtsverhältnisse einen Anspruch auf die Löschung seiner gespeicherten Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Durchführung von Online-Auktionen

§ 5 Allgemeine Bestimmungen für Online-Auktionen

(1) LetsBuy bietet im Rahmen seiner Dienste allen Nutzern die Möglichkeit, entsprechend den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen Online-Auktionen entweder als Anbieter selbst durchzuführen oder sich an ihnen als Bieter durch die Abgabe von Geboten zu beteiligen. LetsBuy stellt seinen Nutzern somit eine Handelsplattform zur Verfügung, auf dem sie Waren und Dienstleistungen aller Art (nachfolgend "Gegenstände" genannt) gegen Höchstgebot anbieten, veräußern und erwerben können.

(2) Grundsätzlich hat jede Online-Auktion eine festgelegte Laufzeit. Für die Bestimmung der Schlusszeit, die die jeweilige Laufzeit beendet, ist allein die Systemzeituhr von LetsBuy maßgebend. LetsBuy behält sich allerdings vor, die Laufzeit von Online-Auktionen nach eigenem Ermessen zu verkürzen oder zu verlängern oder Veranstaltungen ohne Abschluss eines Vertrages abzubrechen.

(3) LetsBuy behält sich im Sinne einer ordnungsgemäßen Durchführung der Online-Auktionen insbesondere vor, ohne Angabe von Gründen angebotene Gegenstände
1. nicht in die Online-Auktionen aufzunehmen oder zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit wieder aus der Liste der angebotenen Gegenstände zu entfernen, wenn hierfür ein sachliches oder rechtliches Interesse besteht und das Interesse des Anbieters an der Durchführung der Online-Auktion im konkreten Fall nicht überwiegt oder
2. einer anderen als der vom Anbieter gewählten Produktkategorie zuzuordnen.

§ 6 Regeln für den Anbieter

(1) Der Anbieter bedient sich zur Einrichtung einer Online-Auktion des hierzu von LetsBuy festgelegten Verfahrens und leistet hierbei alle geforderten Angaben. Führt der Anbieter die Online-Auktion in Ausübung eines Gewerbes oder einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit durch, so muss er im Rahmen seiner Angebotsbeschreibung auch seinen Namen bzw. seine Firma sowie seine Anschrift angeben. In diesem Falle ist der Anbieter allein dafür verantwortlich, auch alle weitergehenden Informationspflichten, die sich aus dem geltenden Verbraucherschutzrecht, z.B. dem Fernabsatzgesetz, ergeben, zu erfüllen.

(2) Der Anbieter ist verpflichtet, den angebotenen Gegenstand, insbesondere dessen Merkmale und Eigenschaften, soweit diese für die Entscheidung eines Interessenten zum Erwerb und die Höhe des von ihm abzugebenden Gebots wesentlich sind, wahrheitsgetreu und verständlich zu beschreiben. Fehler, die den Wert des Gegenstandes nicht nur unerheblich mindern, dürfen nicht verschwiegen werden. Der Anbieter verpflichtet sich, den angebotenen Gegenstand in keine Kategorie einzustellen, in die der Gegenstand nach Art und Beschaffenheit nicht passt.

(3) Die Beschreibung des Gegenstandes darf keine Werbung für andere Gegenstände und keinen Verweis (Link) auf andere Informationsquellen (z.B. Websites) enthalten, die nicht ausschließlich den angebotenen Gegenstand beschreiben.

(4) Der Anbieter sichert sowohl LetsBuy als auch allen Nutzern, die während des Angebotszeitraumes ein Gebot zum Erwerb des angebotenen Gegenstandes abgeben, zu, dass
1. er berechtigt ist, über den angebotenen Gegenstand frei zu verfügen, sei es, weil er entweder dessen Rechtsinhaber und bei Sachen dessen Eigentümer und Besitzer ist oder er aus sonstigen Gründen die Verfügungsmacht besitzt,
2. dass der angebotene Gegenstand nicht mit Rechten Dritter belastet ist.

(5) Der Anbieter garantiert ferner sowohl LetsBuy als auch allen Nutzern, die während des Angebotszeitraumes ein Gebot zum Kauf des angebotenen Gegenstandes abgeben, dass der Besitz, das Angebot oder der Verkauf dieses Gegenstandes nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere sichert der Anbieter zu, dass der Gegenstand 1. nicht gestohlen ist,
2. keine Urheberrechte, Patente, Marken, Betriebsgeheimnisse oder andere Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte Dritter verletzt,
3. kein Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen darstellt,
4. weder pornographischen noch jugendgefährdenden Inhalts ist und
5. kein Tier, Tierprodukt oder keine Pflanze darstellt, durch deren Besitz oder Handel geltendes Recht verletzt wird,
6. kein Produkt darstellt, dessen Besitz oder Handel gegen das Arzneimittel- oder Betäubungsmittelgesetz verstößt.
Der Anbieter stellt LetsBuy von allen Kosten frei, die LetsBuy durch Ansprüche Dritter auf Grund des Angebots von Gegenständen entstehen sollten, welche gegen die vorstehend dargelegten Bestimmungen verstoßen. Dies beinhaltet auch die Kosten einer eventuellen Rechtsverfolgung.

(6) Der Anbieter des Gegenstandes erklärt bereits mit der Einrichtung seiner Auktion die Annahme des höchsten wirksam abgegebenen Kaufangebots eines Bieters. Der Bieter verzichtet auf eine gesonderte Annahmeerklärung, § 151 S. 1 BGB.

§ 7 Regeln für den Bieter

(1) Die Abgabe eines Gebots erfolgt innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Online-Auktion und ausschließlich durch das dem Nutzer hierfür von LetsBuy auf der Auktionsplattform zur Verfügung gestellte Verfahren.

(2) Durch ein Gebot gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Erwerb des jeweils angebotenen Gegenstands ab.

(3) Ein abgegebenes Gebot ist nur wirksam, wenn es in seiner Höhe auf oder über dem für den jeweiligen Gegenstand festgelegten Start- bzw. Mindestpreisniveau bzw. über dem vorherigen Gebot eines anderen Bieters liegt. Gibt ein anderer Nutzer danach ein höheres Gebot ab, so erlischt das vorige Gebot. Gegebenenfalls sind allerdings auch einige der vorhergehenden, niedrigeren Gebote oder Gebote, die auf derselben Höhe wie ein vorheriges Gebot eines anderen Bieters liegen, wirksam. Entscheidend sind hierbei der Zeitpunkt des Eingangs des Gebots und die jeweils angebotene Stückzahl eines Gegenstands. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem einzelnen Auktionsangebot und dem Bietsystem von LetsBuy.

(4) Von der Abgabe von Geboten sind der Anbieter selbst, seine Verwandten und die dem Anbieter und seinen Verwandten nahe stehende Personen ausgeschlossen.

§ 8 Vertragsschluss und Vertragsabwicklung

(1) Mit Ablauf der Laufzeit einer Online-Auktion (Schlusszeit) kommt unmittelbar ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Bieter, der ein zu dieser Zeit wirksames Gebot abgegeben hat, zu Stande. LetsBuy ist nicht Partei dieser Verträge, sondern übermittelt lediglich sämtliche rechtserheblichen Erklärungen der beteiligten Nutzer als Bote.

(2) LetsBuy unterrichtet die Parteien vom Zustandekommen des Vertrages nach Ende des Angebotszeitraumes per E-Mail unter der vom Nutzer angegebenen E-Mail-Adresse. LetsBuy teilt hierbei mit, dass, mit wem und zu welchem Preis zwischen den Parteien ein Vertrag zu Stande gekommen ist.

(3) Hiernach vereinbaren die Parteien die Zahlungsweise und Lieferbedingungen, soweit sie nicht schon bei Abschluss des jeweiligen Vertrages feststanden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese nicht abdingbar sind und im konkreten Fall wirksam abbedungen wurden.

§ 9 Entgelt

(1) Für den Bieter ist die Beteiligung an den Online-Auktionen kostenlos. LetsBuy erhebt im Falle des Zustandekommens eines Vertrages wenn nicht anders angegeben (z.B. kostenlos) eine Provision in Höhe des in der Preisliste ausgewiesenen Prozentsatzes aus dem Verkaufspreis.

(2) Maßgeblich für Art und Höhe sämtlicher erhobener Entgelte ist die Preisliste von LetsBuy in ihrer zur Zeit der jeweiligen Auktionseinrichtung geltenden Fassung. Die Preisliste wird dem Anbieter im Rahmen der Auktionseinrichtung zur Kenntnis gebracht.

(3) Ein Provisionsanspruch entfällt, wenn der Anbieter nachweist, dass ein zu Stande gekommener Vertrag auf Grund von nicht vom Anbieter zu vertretenen Umständen nicht vollzogen wurde. Näheres wird durch gesonderte Bestimmungen geregelt.

(4) LetsBuy rechnet fällige Gebühren in regelmäßigen Zeiträumen ab und versendet zu diesem Zweck Rechnungen mittels email. LetsBuy erstellt Rechnungen aufgrund des entstandenen Sollsaldos des Benutzers. Guthaben welche durch Gutschriften aufgrund von Werbeaktionen zustande gekommen sind, können durch Nutzung der Leistungen welche LetsBuy zur Verfügung stellt, aufgebraucht werden. Ein Anspruch auf Auszahlung von Gutschriften ist ausgeschlossen.

§ 10 Gewährleistung

(1) LetsBuy ist nicht Partei der im Rahmen von Online-Auktionen abgeschlossenen Kaufverträge. Somit übernimmt LetsBuy keinerlei Gewährleistung für die dort angebotenen bzw. veräußerten Gegenstände.

(2) LetsBuy übernimmt darüber hinaus keine Gewähr für
1. die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Anbieter geleisteten Angaben und Erklärungen und
2. die Identität, Seriosität, Leistungsbereitschaft und Leistungsvermögen wie auch für das gesamte Verhalten der jeweiligen Parteien des Kaufvertrages.

(3) Maßnahmen von LetsBuy gegen einzelne Nutzer wegen Missbrauchs der Plattform erfolgen ausschließlich im eigenen rechtlichen und geschäftlichen Interesse sowie ggf. im Rahmen der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten von LetsBuy. Hieraus entstehen für den einzelnen Nutzer keine Rechtsansprüche.

(4) Bei den im Rahmen der Online-Auktionen angebotenen Gegenständen handelt es sich für LetsBuy vorbehaltlich der unter § 11 (1) geregelten Fälle nicht um eigene, sondern ausschließlich um fremde Inhalte i.S.v. § 5 Absatz (2) Teledienstegesetz.

§ 11 Partner-Auktionen

(1) Soweit LetsBuy im Rahmen der Online-Auktionen selbst als Anbieter auftritt , wird hierauf im Rahmen der betreffenden Auktionen besonders hingewiesen. Die Durchführung und Abwicklung dieser Auktionen, die mit besonderen Service- und Garantieleistungen verbunden sind, unterliegen gesonderten Regelungen, welche die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen entsprechend modifizieren bzw. ergänzen.

(2) Vorstehendes gilt entsprechend für Auktionen, deren Anbieter den Partner-Status besitzen (sog. Partner-Auktionen) und für die ebenfalls besondere Regelungen gelten.

§ 12 Bewertungssystem

(1) LetsBuy unterhält als Bestandteil seiner Dienste ein nach Benutzernamen gegliedertes Bewertungssystem, in welchem der Anbieter und der Erwerber eines Gegenstands die Möglichkeit haben, eine Kurzkritik über ihren Vertragspartner hinsichtlich ihrer Zufriedenheit bei der Abwicklung des geschlossenen Vertrages abzugeben.

(2) Die Nutzer sind verpflichtet, in ihrer Bewertung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu leisten und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

(3) Für den Inhalt der Bewertungen sind ausschließlich die jeweiligen Nutzer verantwortlich. LetsBuy übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit oder die Rechtmäßigkeit dieser Bewertungen. Gleichwohl ist LetsBuy berechtigt, Bewertungen zu entfernen, wenn hierfür ein sachliches oder rechtliches Interesse besteht bzw. hinreichend glaubhaft gemacht wird und das Interesse des Urhebers der Bewertung an deren Veröffentlichung im konkreten Fall nicht überwiegt.

(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß, wenn und soweit LetsBuy seinen Nutzern weitere Möglichkeiten zur Verfügung stellt, eigene Beiträge auf der Website von LetsBuy zu veröffentlichen.

§ 13 Haftung

(1) Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen (nachfolgend zusammenfassend kurz "technische Mängel" genannt). Daher übernimmt LetsBuy keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Websites und technischen Systeme. Außerdem übernimmt LetsBuy keine Haftung für Schäden, die Nutzern oder Dritten aus der Nutzung der Dienste von LetsBuy entstehen. Insbesondere haftet LetsBuy nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel
1. von Nutzern abgegebene Gebote
a.) nicht oder nicht rechtzeitig bei LetsBuy eingehen oder
b.) dort nicht berücksichtigt werden oder
2. Gegenstände, die von Nutzern im Rahmen der Online-Auktionen angeboten werden, nicht oder nicht vollständig vorgestellt werden.

(2) Soweit LetsBuy dem Nutzer Software zur Verfügung stellt, ist die Haftung und Gewährleistung diesbezüglich im weitesten gesetzlich möglichen Umfang ausgeschlossen.

(3) LetsBuy haftet nicht für Schäden, die Nutzern oder Dritten durch das Verhalten anderer Nutzer entstehen.

(4) Im Übrigen haftet LetsBuy nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch LetsBuy, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LetsBuy für jeden Fall des Verschuldens. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet LetsBuy hierbei jedoch nicht für mittelbare Schäden, außerdem ist in diesem Fall die Haftung der Höhe nach auf diejenigen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

(5) Soweit LetsBuy gegen die Haftung für die vorstehend genannten Schäden versichert ist, kann LetsBuy auch einen etwaigen Versicherungsanspruch an den Geschädigten abtreten.

(6) Zwingende gesetzliche Bestimmungen, die eine weitergehende Haftung von LetsBuy festlegen, bleiben unberührt.

§ 14 Rechtswahl

(1) Die Inanspruchnahme der Dienste von LetsBuy, insbesondere die Durchführung aller Online-Auktionen, sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.

(2) Die Bestimmungen des Abs. (1) lassen zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Nutzer im Rahmen von Online-Auktionen einen Vertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag), und wenn der Nutzer die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

§ 15 Änderungen

LetsBuy behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. LetsBuy wird derartige Änderungen umgehend allen Nutzern per E-Mail mitteilen. Sofern der Nutzer der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Schreiben an die unter § 1 (1) angegebene Adresse widerspricht, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom jeweiligen Nutzer angenommen. Widerspricht ein Nutzer den Änderungen, nimmt LetsBuy dessen Anmeldung zurück. LetsBuy wird die Nutzer auf diese Umstände im Zusammenhang mit einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Für die bis zum Zeitpunkt der Änderung bereits gestarteten Auktionen oder abgegebenen Gebote gilt die bisherige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort.

§ 16 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Gegenüber Kaufleuten gilt Österreich als ausschließlicher Gerichtsstand.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Info

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