Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
§ 1 Präambel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten die grundlegenden
Regeln, unter welchen die von der Firma Karl Doppler Internetdienstleistungen,
Wilhelm Raabe Str. 1, D-31675 Bückeburg, unter www.letsbuy.biz
(im nachfolgenden "LetsBuy" genannt),
bereitgestellten Dienste genutzt werden können.
(2) Die Dienste von LetsBuy beinhalten die Bereitstellung einer Handelsplattform,
auf der Waren und Dienstleistungen aller Art insbesondere in Form von
Online-Auktionen angeboten und erworben werden können. LetsBuy behält
sich vor, seine Dienste zu erweitern oder zu ergänzen und diesbezüglich
ggf. gesonderte Nutzungsbedingungen zu schaffen.
(3) Sämtliche Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen können schriftlich bei der
Firma Karl Doppler Internetdienstleistungen, Wilhelm Raabe Str. 1, D-31675
Bückeburg vorgebracht werden.
§ 2 Nutzer, Zulassung
(1) Die Dienste von LetsBuy können nur unbeschränkt geschäftsfähige
natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
oder juristische Personen, nutzen.
(2) Voraussetzung für eine Nutzung der Dienste von LetsBuy ist die
vorherige Zulassung als Nutzer durch LetsBuy. Hierzu muss sich der Nutzer
bei LetsBuy anmelden und die hierbei von LetsBuy abgefragten Daten vollständig
und korrekt angeben. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Anmeldeverfahren.
Indem der Nutzer seine Anmeldung an LetsBuy abschickt, stimmt er diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Die Zulassung als Nutzer erfolgt
danach durch entsprechende Benachrichtigung des Nutzers per E-Mail.
(3) Bei der Anmeldung wählt sich der Nutzer einen Benutzernamen
und ein Passwort. Der Benutzername darf keine Rechte Dritter verletzen
und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Nutzer verpflichtet
sich, dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Drittpersonen Kenntnis
von seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem
Nutzer entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Nutzer
verpflichtet, dies LetsBuy unverzüglich mitzuteilen.
(4) Die Zulassung ist kostenlos. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zulassung.
LetsBuy hat das Recht, die Zulassung ohne Angabe von Gründen, jederzeit,
ohne vorherige Ankündigung zurückzunehmen, insbesondere jedoch
wegen:
1. mutmaßlichen bzw. erkennbaren Missbrauchs der Dienste von LetsBuy,
2. Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit
der Dienste von LetsBuy
3. einem Übermaß an negativen Bewertungen durch andere Nutzer
(§ 12)
4. sonstigen Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
5. mutmaßlich falschen Angaben bei der Anmeldung,
Hierbei behält sich LetsBuy die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
ausdrücklich vor. Demjenigen, dessen Zulassung zurückgenommen
wurde, ist es untersagt, sich erneut als Nutzer bei LetsBuy anzumelden,
solange nicht LetsBuy einer erneuten Anmeldung zuvor zugestimmt hat.
(5) Jeder Nutzer ist seinerseits berechtigt, jederzeit seine Anmeldung
mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Innerhalb von zwei
Wochen nach seiner Anmeldung hat jeder Nutzer darüber hinaus das
Recht, seine Anmeldung auch mit Wirkung für die Vergangenheit zu
widerrufen, sofern er bis dahin die Dienste von LetsBuy noch nicht in Anspruch
genommen hat. In beiden Fällen hat der Nutzer LetsBuy schriftlich unter
der in § 1 (1) genannten Adresse entsprechend zu benachrichtigen.
§ 3 Nutzungsrechte
(1) Die Rechte des Nutzers beschränken sich auf die Nutzung der
Dienste von LetsBuy im Rahmen des bestimmungsmäßigen Gebrauchs.
LetsBuy kann seine Dienste jederzeit erweitern oder einschränken. Soweit
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich anders
geregelt, gewährt LetsBuy dem Nutzer keine Urheber- und sonstigen Schutzrechte.
Dies umfasst insbesondere alle gegenwärtigen und zukünftigen
Websites von LetsBuy, die LetsBuy-Software sowie zugehörige Dokumentationen
und Bedienungsanleitungen.
(2) Urheber-, Schutz- sowie sonstige Rechte Dritter, auf die über
die Dienste von LetsBuy mittels Links oder in sonstiger Weise zugegriffen
wird, so beispielsweise Kataloge von Nutzerprodukten, verbleiben vollumfänglich
beim jeweiligen Rechteinhaber und sind entsprechend geschützt.
(3) Soweit LetsBuy dem Nutzer Software zur Verfügung stellt, erhält
der Nutzer hieran ein nicht übertragbares und längstens auf
den Zeitraum der gegenseitigen Geschäftsbeziehung und auf den Zweck
der ordnungsgemäßen Nutzung der Dienste von LetsBuy begrenztes
Nutzungsrecht eingeräumt. Das Nähere ist in den speziellen Bedingungen
zur Nutzung der Software geregelt.
§ 4 Verwendung der gespeicherten Daten, Datenschutz
(1) LetsBuy ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere
nach den geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des
Teledienstedatenschutzgesetzes, personenbezogene Daten zu erheben, zu
speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen.
(2) LetsBuy ist insbesondere berechtigt, diese Daten
1. im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienste von LetsBuy durch den Nutzer
zu verwenden und auch zu veröffentlichen, soweit dies zur Nutzung
dieser Dienste erforderlich ist,
2. an die Vertragsparteien weiterzuleiten, soweit dies zur Abwicklung
von Verträgen erforderlich ist, die im Rahmen der Nutzung der Dienste
von LetsBuy zu Stande gekommen sind,
3. an Dritte weiterzuleiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen
eines Dritten oder öffentlicher Interessen erforderlich ist,
4. in anderen Fällen nach Einwilligung des Nutzers weiterzugeben,
wenn und soweit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an der
Veröffentlichung oder Weitergabe nicht überwiegt.
(3) LetsBuy ist ferner berechtigt, diese Daten an ein Unternehmen zu übermitteln,
das sich mit LetsBuy im Konzernverbund befindet, sofern folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
1. Eine Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich nach den
Bedingungen des deutschen Datenschutzrechts und einzig zu den Zwecken
der Nutzung der Dienste von LetsBuy, wie sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
festgelegt sind. Innerhalb dieses Rahmens erfolgt die Verarbeitung dieser
Daten ausschließlich nach den Weisungen von LetsBuy.
2. LetsBuy verpflichtet das Unternehmen, an welches es die Daten übermittelt,
auf die uneingeschränkte Einhaltung der vorstehenden Voraussetzungen.
3. LetsBuy haftet jedem Inhaber der Daten für jeden Fall der schuldhaften
Nichteinhaltung der vorstehenden Voraussetzungen.
4. Jeder Nutzer hat jederzeit das Recht, der wie vorstehend bezeichneten
Verwendung seiner personenbezogenen Daten per Schreiben an die Internet
und Telekommunikation Karn, zu widersprechen.
(4) Über den in Abs. (1) bis (3) beschriebenen Umfang hinaus wird
LetsBuy Nutzerdaten nicht verwerten oder weitergeben.
(5) Nimmt der Nutzer seine Zulassung zurück, so hat er nach Erfüllung
und Abwicklung noch bestehender Rechtsverhältnisse einen Anspruch
auf die Löschung seiner gespeicherten Daten gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen. Durchführung von Online-Auktionen
§ 5 Allgemeine Bestimmungen für Online-Auktionen
(1) LetsBuy bietet im Rahmen seiner Dienste allen Nutzern die Möglichkeit,
entsprechend den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten
Bestimmungen Online-Auktionen entweder als Anbieter selbst durchzuführen
oder sich an ihnen als Bieter durch die Abgabe von Geboten zu beteiligen.
LetsBuy stellt seinen Nutzern somit eine Handelsplattform zur Verfügung,
auf dem sie Waren und Dienstleistungen aller Art (nachfolgend "Gegenstände"
genannt) gegen Höchstgebot anbieten, veräußern und erwerben
können.
(2) Grundsätzlich hat jede Online-Auktion eine festgelegte Laufzeit.
Für die Bestimmung der Schlusszeit, die die jeweilige Laufzeit beendet,
ist allein die Systemzeituhr von LetsBuy maßgebend. LetsBuy behält
sich allerdings vor, die Laufzeit von Online-Auktionen nach eigenem Ermessen
zu verkürzen oder zu verlängern oder Veranstaltungen ohne Abschluss
eines Vertrages abzubrechen.
(3) LetsBuy behält sich im Sinne einer ordnungsgemäßen
Durchführung der Online-Auktionen insbesondere vor, ohne Angabe von
Gründen angebotene Gegenstände
1. nicht in die Online-Auktionen aufzunehmen oder zu einem späteren
Zeitpunkt jederzeit wieder aus der Liste der angebotenen Gegenstände
zu entfernen, wenn hierfür ein sachliches oder rechtliches Interesse
besteht und das Interesse des Anbieters an der Durchführung der Online-Auktion
im konkreten Fall nicht überwiegt oder
2. einer anderen als der vom Anbieter gewählten Produktkategorie
zuzuordnen.
§ 6 Regeln für den Anbieter
(1) Der Anbieter bedient sich zur Einrichtung einer Online-Auktion des
hierzu von LetsBuy festgelegten Verfahrens und leistet hierbei alle geforderten
Angaben. Führt der Anbieter die Online-Auktion in Ausübung eines
Gewerbes oder einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit durch,
so muss er im Rahmen seiner Angebotsbeschreibung auch seinen Namen bzw.
seine Firma sowie seine Anschrift angeben. In diesem Falle ist der Anbieter
allein dafür verantwortlich, auch alle weitergehenden Informationspflichten,
die sich aus dem geltenden Verbraucherschutzrecht, z.B. dem Fernabsatzgesetz,
ergeben, zu erfüllen.
(2) Der Anbieter ist verpflichtet, den angebotenen Gegenstand, insbesondere
dessen Merkmale und Eigenschaften, soweit diese für die Entscheidung
eines Interessenten zum Erwerb und die Höhe des von ihm abzugebenden
Gebots wesentlich sind, wahrheitsgetreu und verständlich zu beschreiben.
Fehler, die den Wert des Gegenstandes nicht nur unerheblich mindern, dürfen
nicht verschwiegen werden. Der Anbieter verpflichtet sich, den angebotenen
Gegenstand in keine Kategorie einzustellen, in die der Gegenstand nach
Art und Beschaffenheit nicht passt.
(3) Die Beschreibung des Gegenstandes darf keine Werbung für andere
Gegenstände und keinen Verweis (Link) auf andere Informationsquellen
(z.B. Websites) enthalten, die nicht ausschließlich den angebotenen
Gegenstand beschreiben.
(4) Der Anbieter sichert sowohl LetsBuy als auch allen Nutzern, die während
des Angebotszeitraumes ein Gebot zum Erwerb des angebotenen Gegenstandes
abgeben, zu, dass
1. er berechtigt ist, über den angebotenen Gegenstand frei zu verfügen,
sei es, weil er entweder dessen Rechtsinhaber und bei Sachen dessen Eigentümer
und Besitzer ist oder er aus sonstigen Gründen die Verfügungsmacht
besitzt,
2. dass der angebotene Gegenstand nicht mit Rechten Dritter belastet ist.
(5) Der Anbieter garantiert ferner sowohl LetsBuy als auch allen Nutzern,
die während des Angebotszeitraumes ein Gebot zum Kauf des angebotenen
Gegenstandes abgeben, dass der Besitz, das Angebot oder der Verkauf dieses
Gegenstandes nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten
verstoßen. Insbesondere sichert der Anbieter zu, dass der Gegenstand
1. nicht gestohlen ist,
2. keine Urheberrechte, Patente, Marken, Betriebsgeheimnisse oder andere
Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte Dritter
verletzt,
3. kein Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
darstellt,
4. weder pornographischen noch jugendgefährdenden Inhalts ist und
5. kein Tier, Tierprodukt oder keine Pflanze darstellt, durch deren Besitz
oder Handel geltendes Recht verletzt wird,
6. kein Produkt darstellt, dessen Besitz oder Handel gegen das Arzneimittel-
oder Betäubungsmittelgesetz verstößt.
Der Anbieter stellt LetsBuy von allen Kosten frei, die LetsBuy durch Ansprüche
Dritter auf Grund des Angebots von Gegenständen entstehen sollten,
welche gegen die vorstehend dargelegten Bestimmungen verstoßen.
Dies beinhaltet auch die Kosten einer eventuellen Rechtsverfolgung.
(6) Der Anbieter des Gegenstandes erklärt bereits mit der Einrichtung
seiner Auktion die Annahme des höchsten wirksam abgegebenen Kaufangebots
eines Bieters. Der Bieter verzichtet auf eine gesonderte Annahmeerklärung,
§ 151 S. 1 BGB.
§ 7 Regeln für den Bieter
(1) Die Abgabe eines Gebots erfolgt innerhalb der Laufzeit der jeweiligen
Online-Auktion und ausschließlich durch das dem Nutzer hierfür
von LetsBuy auf der Auktionsplattform zur Verfügung gestellte Verfahren.
(2) Durch ein Gebot gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Erwerb
des jeweils angebotenen Gegenstands ab.
(3) Ein abgegebenes Gebot ist nur wirksam, wenn es in seiner Höhe
auf oder über dem für den jeweiligen Gegenstand festgelegten
Start- bzw. Mindestpreisniveau bzw. über dem vorherigen Gebot eines
anderen Bieters liegt. Gibt ein anderer Nutzer danach ein höheres
Gebot ab, so erlischt das vorige Gebot. Gegebenenfalls sind allerdings
auch einige der vorhergehenden, niedrigeren Gebote oder Gebote, die auf
derselben Höhe wie ein vorheriges Gebot eines anderen Bieters liegen,
wirksam. Entscheidend sind hierbei der Zeitpunkt des Eingangs des Gebots
und die jeweils angebotene Stückzahl eines Gegenstands. Weitere Einzelheiten
ergeben sich aus dem einzelnen Auktionsangebot und dem Bietsystem von
LetsBuy.
(4) Von der Abgabe von Geboten sind der Anbieter selbst, seine Verwandten
und die dem Anbieter und seinen Verwandten nahe stehende Personen ausgeschlossen.
§ 8 Vertragsschluss und Vertragsabwicklung
(1) Mit Ablauf der Laufzeit einer Online-Auktion (Schlusszeit) kommt
unmittelbar ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Bieter, der ein
zu dieser Zeit wirksames Gebot abgegeben hat, zu Stande. LetsBuy ist nicht
Partei dieser Verträge, sondern übermittelt lediglich sämtliche
rechtserheblichen Erklärungen der beteiligten Nutzer als Bote.
(2) LetsBuy unterrichtet die Parteien vom Zustandekommen des Vertrages
nach Ende des Angebotszeitraumes per E-Mail unter der vom Nutzer angegebenen
E-Mail-Adresse. LetsBuy teilt hierbei mit, dass, mit wem und zu welchem
Preis zwischen den Parteien ein Vertrag zu Stande gekommen ist.
(3) Hiernach vereinbaren die Parteien die Zahlungsweise und Lieferbedingungen,
soweit sie nicht schon bei Abschluss des jeweiligen Vertrages feststanden.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese nicht abdingbar
sind und im konkreten Fall wirksam abbedungen wurden.
§ 9 Entgelt
(1) Für den Bieter ist die Beteiligung an den Online-Auktionen
kostenlos. LetsBuy erhebt im Falle des Zustandekommens eines Vertrages
wenn nicht anders angegeben (z.B. kostenlos) eine Provision
in Höhe des in der Preisliste ausgewiesenen Prozentsatzes aus dem
Verkaufspreis.
(2) Maßgeblich für Art und Höhe sämtlicher erhobener
Entgelte ist die Preisliste von LetsBuy in ihrer zur Zeit der jeweiligen
Auktionseinrichtung geltenden Fassung. Die Preisliste wird dem Anbieter
im Rahmen der Auktionseinrichtung zur Kenntnis gebracht.
(3) Ein Provisionsanspruch entfällt, wenn der Anbieter nachweist,
dass ein zu Stande gekommener Vertrag auf Grund von nicht vom Anbieter
zu vertretenen Umständen nicht vollzogen wurde. Näheres wird
durch gesonderte Bestimmungen geregelt.
(4) LetsBuy rechnet fällige Gebühren in regelmäßigen
Zeiträumen ab und versendet zu diesem Zweck Rechnungen mittels email.
LetsBuy erstellt Rechnungen aufgrund des entstandenen Sollsaldos des Benutzers.
Guthaben welche durch Gutschriften aufgrund von Werbeaktionen zustande
gekommen sind, können durch Nutzung der Leistungen welche LetsBuy zur
Verfügung stellt, aufgebraucht werden. Ein Anspruch auf Auszahlung
von Gutschriften ist ausgeschlossen.
§ 10 Gewährleistung
(1) LetsBuy ist nicht Partei der im Rahmen von Online-Auktionen abgeschlossenen
Kaufverträge. Somit übernimmt LetsBuy keinerlei Gewährleistung
für die dort angebotenen bzw. veräußerten Gegenstände.
(2) LetsBuy übernimmt darüber hinaus keine Gewähr für
1. die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Anbieter geleisteten
Angaben und Erklärungen und
2. die Identität, Seriosität, Leistungsbereitschaft und Leistungsvermögen
wie auch für das gesamte Verhalten der jeweiligen Parteien des Kaufvertrages.
(3) Maßnahmen von LetsBuy gegen einzelne Nutzer wegen Missbrauchs
der Plattform erfolgen ausschließlich im eigenen rechtlichen und
geschäftlichen Interesse sowie ggf. im Rahmen der Erfüllung
öffentlich-rechtlicher Pflichten von LetsBuy. Hieraus entstehen für
den einzelnen Nutzer keine Rechtsansprüche.
(4) Bei den im Rahmen der Online-Auktionen angebotenen Gegenständen
handelt es sich für LetsBuy vorbehaltlich der unter § 11 (1) geregelten
Fälle nicht um eigene, sondern ausschließlich um fremde Inhalte
i.S.v. § 5 Absatz (2) Teledienstegesetz.
§ 11 Partner-Auktionen
(1) Soweit LetsBuy im Rahmen der Online-Auktionen selbst als Anbieter auftritt
, wird hierauf im Rahmen der betreffenden Auktionen besonders hingewiesen.
Die Durchführung und Abwicklung dieser Auktionen, die mit besonderen
Service- und Garantieleistungen verbunden sind, unterliegen gesonderten
Regelungen, welche die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
festgelegten Bestimmungen entsprechend modifizieren bzw. ergänzen.
(2) Vorstehendes gilt entsprechend für Auktionen, deren Anbieter
den Partner-Status besitzen (sog. Partner-Auktionen) und für die
ebenfalls besondere Regelungen gelten.
§ 12 Bewertungssystem
(1) LetsBuy unterhält als Bestandteil seiner Dienste ein nach Benutzernamen
gegliedertes Bewertungssystem, in welchem der Anbieter und der Erwerber
eines Gegenstands die Möglichkeit haben, eine Kurzkritik über
ihren Vertragspartner hinsichtlich ihrer Zufriedenheit bei der Abwicklung
des geschlossenen Vertrages abzugeben.
(2) Die Nutzer sind verpflichtet, in ihrer Bewertung ausschließlich
wahrheitsgemäße Angaben zu leisten und die gesetzlichen Bestimmungen
einzuhalten.
(3) Für den Inhalt der Bewertungen sind ausschließlich die
jeweiligen Nutzer verantwortlich. LetsBuy übernimmt keine Haftung für
die inhaltliche Richtigkeit oder die Rechtmäßigkeit dieser
Bewertungen. Gleichwohl ist LetsBuy berechtigt, Bewertungen zu entfernen,
wenn hierfür ein sachliches oder rechtliches Interesse besteht bzw.
hinreichend glaubhaft gemacht wird und das Interesse des Urhebers der
Bewertung an deren Veröffentlichung im konkreten Fall nicht überwiegt.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß, wenn und
soweit LetsBuy seinen Nutzern weitere Möglichkeiten zur Verfügung
stellt, eigene Beiträge auf der Website von LetsBuy zu veröffentlichen.
§ 13 Haftung
(1) Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich,
Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware)
vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche
Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen
(nachfolgend zusammenfassend kurz "technische Mängel" genannt).
Daher übernimmt LetsBuy keine Garantie für die ständige und
ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Websites und technischen Systeme.
Außerdem übernimmt LetsBuy keine Haftung für Schäden,
die Nutzern oder Dritten aus der Nutzung der Dienste von LetsBuy entstehen.
Insbesondere haftet LetsBuy nicht für Schäden, die darauf beruhen,
dass infolge technischer Mängel
1. von Nutzern abgegebene Gebote
a.) nicht oder nicht rechtzeitig bei LetsBuy eingehen oder
b.) dort nicht berücksichtigt werden oder
2. Gegenstände, die von Nutzern im Rahmen der Online-Auktionen angeboten
werden, nicht oder nicht vollständig vorgestellt werden.
(2) Soweit LetsBuy dem Nutzer Software zur Verfügung stellt, ist die
Haftung und Gewährleistung diesbezüglich im weitesten gesetzlich
möglichen Umfang ausgeschlossen.
(3) LetsBuy haftet nicht für Schäden, die Nutzern oder Dritten
durch das Verhalten anderer Nutzer entstehen.
(4) Im Übrigen haftet LetsBuy nur für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch
LetsBuy, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten
bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen.
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LetsBuy für
jeden Fall des Verschuldens. Außer im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit haftet LetsBuy hierbei jedoch nicht für mittelbare
Schäden, außerdem ist in diesem Fall die Haftung der Höhe
nach auf diejenigen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss
typischerweise vorhersehbar waren.
(5) Soweit LetsBuy gegen die Haftung für die vorstehend genannten
Schäden versichert ist, kann LetsBuy auch einen etwaigen Versicherungsanspruch
an den Geschädigten abtreten.
(6) Zwingende gesetzliche Bestimmungen, die eine weitergehende Haftung
von LetsBuy festlegen, bleiben unberührt.
§ 14 Rechtswahl
(1) Die Inanspruchnahme der Dienste von LetsBuy, insbesondere die Durchführung
aller Online-Auktionen, sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens
über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.
April 1998 ist ausgeschlossen.
(2) Die Bestimmungen des Abs. (1) lassen zwingende Bestimmungen des Rechts
des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
unberührt, wenn und soweit der Nutzer im Rahmen von Online-Auktionen
einen Vertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen
Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag),
und wenn der Nutzer die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen
in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
§ 15 Änderungen
LetsBuy behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit zu ändern. LetsBuy wird derartige Änderungen umgehend
allen Nutzern per E-Mail mitteilen. Sofern der Nutzer der Änderung
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen
nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Schreiben an die unter §
1 (1) angegebene Adresse widerspricht, gelten die geänderten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als vom jeweiligen Nutzer angenommen. Widerspricht
ein Nutzer den Änderungen, nimmt LetsBuy dessen Anmeldung zurück.
LetsBuy wird die Nutzer auf diese Umstände im Zusammenhang mit einer
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Änderungsmitteilung
besonders hinweisen. Für die bis zum Zeitpunkt der Änderung
bereits gestarteten Auktionen oder abgegebenen Gebote gilt die bisherige
Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort.
§ 16 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
(1) Gegenüber Kaufleuten gilt Österreich als ausschließlicher
Gerichtsstand.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit
später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle
der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche
gilt, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene
Lücke aufweisen.